Blogger Tipps: Werbung richtig kennzeichnen!
Werbung richtig kennzeichnen ist ein viel diskutiertes Thema in der Welt der Blogger und Influencer. Dieser Blogger Tipps Post soll Licht ins Dunkel bringen, denn auch ich finde es teilweise echt bedenklich, wie leichtfertig mit diesem Thema umgegangen wird. Kürzlich hielt zudem Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke einen Facebook Live-Chat um rechtliche Dinge im Rahmen des Blogger und Influencer-Marketings zu klären. Da ich diese Infos sehr wissenswert und interessant finde und es über dieses wichtige Thema noch viel zu wenig zu lesen gibt, habe ich mich entschlossen diese und meine Erkenntnisse in einem Blogger Tipps Beitrag zu verarbeiten.
Hier kommt ihr übrigens noch direkt zur Aufzeichnung des Live-Chats und hier gibt es ein Whitepaper mit Risiken der Schleichwerbung bezüglich Facebook und Instagram. Vorab möchte ich aber noch festhalten, dass ich keine Expertin bin und im Zweifelsfall oder bei Unklarheiten solltet ihr stets einen Rechtsanwalt konsultieren.
Werbung richtig kennzeichnen
Werbung richtig kennzeichnen ist nicht schwer und tut auch niemandem weh. Wenn man Geld mit seinen Kanälen verdienen möchte, muss man das eben auch kennzeichnen und für andere sichtbar machen, dass es sich hier um bezahlte Postings oder Produktsponsorings handelt. Das lässt Beiträge weder unauthentisch noch extrem werblich erscheinen, sofern man hinter den Produkten/Dienstleistungen die man bewirbt steht und die Kooperation passend zum Blog umsetzt. Und davon gehe ich aus! Der Beitrag dient als Ratgeber und Anhaltspunkt meinerseits, ich bin aber keine Expertin darin. Solltet ihr in gewissen Punkten anderer Meinung sein, oder den Beitrag korrigieren wollen, dann schreibt mir gerne. Für die Richtigkeit dieser Inhalte übernehme ich keine Haftung.
So kennzeichnet man Werbung richtig – die Hard Facts
- Eine Kennzeichnung ist notwendig, wenn man Geld, Produkte und Dienstleistungen, oder auch vertragliche Infos über den Inhalt des Beitrags bekommt, oder ein Produkt aktiv bewirbt und hervorhebt.
- Eindeutige Kennzeichnung von Werbung mittels Werbung, Anzeige oder Werbeanzeige. Der Werbehinweis muss dem Text entsprechen. Ist der Text also auf Englisch, muss man mit Advertisement kennzeichnen.
- Unzulässige Kennzeichnungen sind Ad, Powered By, Danke an XY, In Kooperation mit XY, In Partnerschaft mit XY;
- Kennzeichnungs-Grauzone: Sponsored by, Gesponsert von – hier weiß man noch nicht, ob das eine ausreichende Kennzeichnung ist.
- Gekennzeichnet wird immer gut sichtbar am Anfang des jeweiligen Beitrags. Der Leser/User muss sofort wissen, dass es sich um Werbung handelt und man kann nicht davon ausgehen, dass der Beitrag immer zu Ende gelesen wird. Auch bei Instagram und Facebook sollte am Anfang des Posts und nicht inmitten der Hashtag-Wolke gekennzeichnet werden.
- Instagram Stories/Snapchat: Wird alles auf einmal und zusammenhängend gepostet, reicht eine Kennzeichnung in der ersten Story. (z.B.: Dauerwerbesendung) Bei einem längeren Zeitabstand (ca. 1h) sollte jede einzelne Story eine Werbekennzeichnung enthalten.
- Wo muss in Blogbeiträgen gekennzeichnet werden? Der Werbehinweis muss schon beim Blogpost-Auszug/in der Vorschau (z.B.: in der Thumbnail Übersicht auf der Startseite des Blogs oder im Titel) sichtbar sein. Teile ich diesen Beitrag zum Beispiel auch auf Facebook, muss das dort ebenfalls als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet werden.
- Branded Content Tool auf Facebook und Instagram: Teile ich einen Werbebeitrag auf meinen Social Media Kanälen, muss ich das mit Hilfe des Brandend Content Tools kennzeichnen, um auch den rechtlichen Pflichten der Plattform nachzukommen. Hinweis: Das Branded Content Tool ersetzt allerdings nicht die Werbekennzeichnung des Beitrags. Es handelt sich hier rein um Kennzeichnungen im Sinne der Plattform.
- Product Placement oder Werbung? Bei einem zur Verfügung gestellten Produkt mit einem Wert von unter 1.000 Euro (Orientierung an TV-Werten, da es für Online-Medien noch keine Regelung gibt) reicht der Hinweis „Produktplatzierung“ oder „Product Placement“. Ansonsten muss mit „Werbung“ gekennzeichnet werden. Wird ein Produkt explizit beworben, steht im Mittelpunkt des Beitrags und man betont dessen Vorzüge, dann ist es Werbung und keine Produktplatzierung mehr. Zum Beispiel: Ich erzähle euch von meinem Tag und trinke dabei ein Getränk von Marke XY. = Produktplatzierung. Ich erzähle euch von meinem Tag, trinke dabei das Getränk von Marke XY und widme diesem Getränk besondere Aufmerksamkeit, betone dessen guten Geschmack etc. = Werbung.
- Es gilt das Recht des Landes, in dem man die Zielgruppe anspricht. Das Prinzip der Kennzeichnung von Werbung gilt also länderübergreifend, es bestehen lediglich Unterschiede in der Handhabung. Wenn also die Leser hauptsächlich aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kommen, dann müssen auch die Rechte aller Länder beachtet werden. Das heißt ich kennzeichne nach den höchsten Anforderungen/Regelungen eines der Länder, von wo meine Leser meine Inhalte konsumieren. Man könnte in diesem Fall also auch als Österreicher eine Abmahnung aus Deutschland erhalten.
- Es kommt nicht darauf an ob man Geld, ein Produkt oder eine Reise bekommt – man erhält eine wirtschaftliche Zuwendung und das muss man eindeutig kennzeichnen. (Beispiele aus dem Live-Chat mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke: „Du bekommst X Euro, wenn du für uns 5 Posts verfasst.“ oder „Du wirst auf eine Reise eingeladen, wenn du Beiträge für uns verfasst.“
- Wer kann abgemahnt werden? Agenturen, Influencer und Unternehmen können gleichermaßen abgemahnt werden.
- Mögliche Risiken bei Nicht-Kennzeichnung? Schreiben von einem Anwalt, Abmahnung, Vertragsstrafe bei Verstoß von weiterer, nicht ausreichender Kennzeichnung = Unterlassungspflicht, hohe Anwaltskosten, eventuelle Gerichtskosten, Bußgelder, möglicher Image-Schaden;
Werbung richtig kennzeichnen – Blogger Beispiele
Ich habe mir nun typische Blogger-Kooperationen als Beispiel genommen und anhand dieser möchte ich euch die Kennzeichnungspflicht in übersichtlicher Form genauer erklären.
Ich bekomme ein Produkt oder ein Sample geschenkt und berichte freiwillig darüber.
Bekommt man ein Produkt ungefragt zugeschickt und berichtet kurz darüber wie es einem gefällt oder was es überhaupt ist, dann liegt es in der Natur der Sache und man kann auf eine Kennzeichnung verzichten.
Bewerbe ich das Produkt jedoch explizit in der Hoffnung, dass ich von diesem Unternehmen weitere Produkte zugeschickt bekomme, dann muss eine Kennzeichnung vorhanden sein. Hier reicht zum Beispiel folgender Satz: „Ich habe dieses Produkt von Firma XY kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen.“
Ich bekomme nach einer abgeschlossenen Kooperation weiterhin freie Samples zugeschickt.
Nach einer bereits abgeschlossenen Kooperation, wo man auch alles rechtmäßig gekennzeichnet hat, bekommt man weiterhin kostenlos Produkte zugeschickt. In diesem Fall sollte man darauf hinweisen, dass man die Produkte kostenlos erhalten hat.
Ich habe Produkte erhalten und werde dafür bezahlt, dass ich sie präsentiere. Diese (z.B: Kleidung) trage ich nach Abschluss der Kooperation weiterhin in meiner Freizeit.
Während der bezahlten Kooperation muss man mit Werbung oder Anzeige kennzeichnen. Wenn man nach Abschluss der Zusammenarbeit das Produkt weiterhin präsent auf Beiträgen darstellt/bewirbt und dessen Vorzüge betont, ohne aber dafür bezahlt zu werden, dann ist auch eine Werbekennzeichnung notwendig. (Werbung, Anzeige, Ich habe diese Produkte während einer Kooperation gestellt bekommen.)
Ich bekomme ein Produkt zugeschickt und erhalte Geld oder eine andere Gegenleistung für meine Postings.
Ich habe mit dem Unternehmen vereinbart, dass sie mir ein Produkt zuschicken und im Gegenzug berichte ich (kostenlos/entgeltlich) darüber. Das Unternehmen nimmt Einfluss auf meine Inhalte, da ein Posting vereinbart wurde – eine Kennzeichnung muss vorhanden sein!
Ich leihe mir Produkte aus, berichte darüber und schicke sie wieder zurück.
Wenn ich mir Produkte ausleihe und sie nach der Produktion, oder einem Testbericht, wieder zurückschicke, werbe ich dafür und es muss ein Werbehinweis vorhanden sein. Steht das Produkt nicht im Mittelpunkt und wird nicht beworben, ist keine Kennzeichnung erforderlich. Wird es allerdings präsent platziert und man berichtet darüber, kann man es mit „Ich habe das Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen.“ kennzeichnen.
Ich kaufe das Produkt selbst und berichte darüber.
Wenn ich ein Produkt selbst erwerbe, muss das nicht gekennzeichnet werden. Fängt man aber an, das Produkt aktiv zu bewerben (eventuell auch in der Hoffnung auf eine Kooperation), dann bewerbe ich das Produkt zu Gunsten der Firma XY. Das wäre theoretisch ohne Kennzeichnung abmahnbar. Dennoch überwiegt hier der Gedanke, dass man das Produkt selbst erworben hat und von sich aus über die Vorzüge oder Nachteile berichtet. Setzt man allerdings einen Affiliate Link zu diesem Produkt, muss dies ganz klar gekennzeichnet werden. Auf Instagram sieht man aktuell sehr häufig die Phrase „Anzeige wegen Markennennung“, was ebenfalls eine Möglichkeit der Kennzeichnung ist.
Der Beitrag enthält Affiliate Links.
Enthält ein Beitrag einen Affiliate Link, so muss man darauf hinweisen. Man sollte zudem auch immer erklären, was ein Affiliate Link ist. Zum Beispiel: „Ich bekomme eine Provision, wenn ihr über diesen Link ein Produkt kauft„. Denn man kann nicht davon ausgehen, dass alle wissen, was „Affiliate“ bedeutet. Alternativ könnte man auch das Wort „Werbelink“ verwenden. Die eben genannte Beschreibung würde ich aber eher verwenden. Hier empfiehlt sich ebenfalls wieder eine Kennzeichnung am Anfang des Beitrags.
Ich werde über Affiliate Links am Verkauf eines Produkts beteiligt.
Wenn ich einen Affiliate Link setze und daraus im Falle eines Kaufes Provision bekomme, dann muss das auch wie eben beschrieben gekennzeichnet werden. Mache ich im gleichen Zuge nach Absprache Werbung für Firma XY, dann muss dies ebenfalls gekennzeichnet werden und aus dem Beitrag hervorgehen.
Ich verwende Banner oder sonstige Werbemittel auf meinem Blog.
Banner, Affiliate-Slider und Co. stellen ebenfalls Werbung dar und müssen als solche gekennzeichnet sein.
Ich setze einen bezahlten Link auf meinem Blog.
Fügt man in einem Beitrag einen bezahlten Link zu einer externen Seite ein, muss der Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden.
Ich werde auf ein Event oder eine Reise eingeladen, soll darüber berichten, erhalte aber kein Geld dafür.
Hier kommt es darauf an, wie sehr man das Hotel bzw. die Reise bewirbt. Mit einer Kennzeichnung als Werbung oder Anzeige ist man hier auf der sicheren Seite. Am Anfang des Beitrags kann man zudem „Ich wurde zu dieser Reise kostenlos eingeladen.“ oder „Danke XY für diese kostenlos zur Verfügung gestellte Reise.“ Es muss klar sein, dass man für diese Reise nichts bezahlt hat. Eine nicht ausreichende Kennzeichnung wäre zum Beispiel „Danke XY für diese Reise.“
Wenn man nur die Erlebnisse der Reise beschreibt und nicht explizit das Hotel oder den Veranstalter bewirbt, dann handelt es sich um eine Produktplatzierung. Ist dieser Wert unter 1.000 Euro, reicht der Hinweis „Produktplatzierung“. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man den Beitrag aber ebenfalls am Anfang mit „Ich wurde zu dieser Reise kostenlos eingeladen.“ kennzeichnen.
Ist man zu Gast auf einem Event und kennzeichnet dort verschiedene Unternehmen der Veranstaltung, sollte man erwähnen, dass man auf das Event kostenlos eingeladen wurde.
Ich veranstalte ein Gewinnspiel auf meinen Kanälen.
Bekomme ich Geld dafür, dass ich einen Beitrag verfasse und etwas verlose, muss dies als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet werden. Das Gewinnspiel muss ebenfalls gekennzeichnet werden, wenn ich Vorgaben für die Präsentation des Produkts bekommen habe, bzw. mir der Inhalt vorgegeben wird. Wird das Produkt aktiv beworben, muss auch gekennzeichnet werden. Bekommt man das Produkt ohne Bedingungen für eine Verlosung zur Verfügung gestellt, bedarf das keiner Kennzeichnung.
Fazit:
Es gibt bei diesem Thema kein Schwarz oder Weiß, sondern noch sehr viel Grau. Vieles lässt sich von den verschiedensten Personen anders interpretieren, im Zweifelsfall entscheidet eine Rechtsperson ob es sich um nicht gekennzeichnete Werbung handelt. Wir lernen alle ständig dazu und man kann nur hoffen, dass es demnächst ganz offizielle und stichhaltige Anhaltspunkte für einzelne Kanäle und Länder geben wird. Auch ich bin noch dabei, alte Beiträge mit Sorgfalt zu überarbeiten. Denn auch Beiträge aus der Vergangenheit sind nicht „abmahnsicher“. Mein Tipp: Lieber einmal zu viel als zu wenig kennzeichnen, denn das kann sonst echt verdammt teuer werden. Ich hoffe, der Beitrag ist hilfreich für euch und ich freue mich auf euer Feedback!
Fotocredits: Alle Fotos via Unsplash.
Danke für den tollen Post! Ich beschäftige mich gerade ausführlich mit dem Thema :-*
Melanie / http://www.goldzeitblog.de
Nichts zu danken!
das Thema ist derzeit wirklich wieder brandaktuell – wenn es das überhaupt einmal nicht war. doch derzeit sieht man (glücklicherweise) immer mehr Influencer, Blogger & CO. die dieses Thema ernst nehmen.
ein bisschen Licht ins Dunkel bringen trifft es auf den Kopf, denn oft weiß man ja als Anfänger gar nicht was richtig und was falsch ist! ein wirklich super recherchierter Beitrag meine Liebe, danke dafür :)
und schönen Wochenstart!
❤ Tina von Liebe was ist
Liebe was ist auf Instagram
Danke für dein Feedback! :)
Danke für den Beitrag. ich frage mich schon länger wie ich kennzeichnen soll. bis jetzt habe ich immer mit „kostenlos ur Verfügung gestellt bekommen“ gekennzeichnet weil ich kein Geld bekomme und die Produkte entweder ungefragt geschickt bekomme oder ohne Abmachung eines Postings. ist es dann richtig? sobald ein Post über das Produkt vereinbart wurde muss ich Werbung schreiben oder reicht es da auch? Bin noch immer bisschen verwirrt :D
Hey Nicole!
Genau, bekommst du ein Produkt ungefragt zugeschickt und berichtest wie es dir gefällt oder auch nicht, dann liegt das in der Natur der Sache und man kann auf eine Kennzeichnung verzichten.
Wenn du ein Produkt bekommst und einen Post vereinbarst, dann musst du kennzeichnen! :)
Ich finde, dass die Richtlinien noch sehr wage und eher undurchsichtig sind. Gerade im als Beautyblogger schreibe ich auch über von mir selbst gekaufte Produkte, was soviel heißen würde wie es wäre ein Werbepost für eine Firma und deren Produkt. Klar ist es Werbung aber eine auf freiwilliger Basis meinerseits, weshalb ich hier eine Abmahnung als fehl am Platz sehe. Ich hoffe, dass hier bald Licht ins Dunkle kommt.
Trotzdem danke für den Beitrag.
xoxo Bibi F.ashionable
Du sagst es! Ich würde das bei deinen Beiträgen vielleicht irgendwie kennzeichnen, dass du die Produkte selbst erworben hast. Absicherung ist das zwar immer noch keine, denn im Ernstfall entscheidet sowieso eine meist unbeteiligte Person darüber!
Ein super cool Post, wie immer Verena! Danke für die Infos!
Alles Liebe,
Theresa
Ein sehr informativer Beitrag! Da ich gerade anfange Anfragen für Kooperationen zu verschicken sind das wirklich wichtige Informationen für mich :) Danke!
Wirklich sehr informativ. Lieben Dank!
Liebe Grüße und noch eine traumhafte Woche.
Celine von http://mrsunicorn.de
Nichts zu danken!
Hallo Verena. Dank dir vielmals. Endlich mal eine übersichtliche und brauchbare Zusammenfassung zu diesem Thema. TOP ✔
Lieben Gruß
NICOLE
Gerne!
Liebe Verena!
Vielen Dank für den ausführlichen und sehr verständlichen Post. Ich habe schon letztes Jahr damit angefangen, meine gesponserten Beiträge immer vor Postingbeginn zu kennzeichnen. Inzwischen habe ich auch eine eigene Kategorie mit Anzeige/Werbung. Die Kategorie gibts zwar nicht im Menü, aber auf der Startseite sieht man es dann immer gleich, was redaktionell ist und was gesponsert.
Mit diesem Beitrag, den du geschrieben hast, kann man dann doch guten Gewissens schlafen gehen, weil man nun echt weiß, was gekennzeichnet gehört und was nicht. Vor allem bei ungefragt zugeschickten Produkten war ich mir immer total unsicher, habe es aber trotzdem immer am Anfang gekennzeichnet. Sicher ist sicher :)
Liebste Grüße
Lisa
http://www.mycafeaulait.at
Danke für dein Feedback!
Genau, sicher ist sicher!! :)
Vielen Dank für deinen Post! Ich finde es etwas unfair Abmahnungen für eine Sache zu geben, die noch nicht fix und 100%ig geregelt ist …
Da sind noch so viele Fälle die nicht geregelt sind.
Was muss ich machen wenn ich die Produkte selbst kaufe, ich aber einen Code für meine Follower habe?
Da hast du recht!
Ich bin keine Expertin, aber in diesem Fall würde ich das im Text einfach so festhalten und erwähnen, dass dir auf Nachfrage ein Gutschein-Code zur Verfügung gestellt wurde.
Ich danke euch sehr für diesen ausführlichen Post! Ich hatte mich vorher nie so richtig mit der Kennzeichnung beschäftigt, aber in Zukunft kann ich gezielter auf sowas achten. Es ist wirklich ein schwieriges und umfangreiches Thema, aber ich finde, dass ich nun ein großes Stück mehr bescheid weiß.
Dankeschön. ;)
Nichts zu danken! :)
Danke für diesen tollen Post. Ich finde es super schwierig herauszufiltern was nun gekennzeichnet werden muss und was nicht. Im Zweifel kennzeichne ich lieber einmal zu viel als zu wenig mit Werbung. Ich verwende auch nicht mehr nur die Bezeichnung „Affiliatelink“, sondern zusätzlich „Werbelink“, da mir dazu von einem Anwalt geraten wurde. Er meinte bei einem deutschsprachigen Blog sollte man besser alles in der Sprache des Blogs kennzeichnen. Also gibt’s nun auf meinem Blog beide Begriffe als Kennzeichnung :-D
Liebe Grüße, Milli
(http://www.millilovesfashion.de)
Hey Milli.
Genau, lieber einmal zu viel als zu wenig kennzeichnen! :)
Vielen Dank für die sehr verständlich erklärte Schilderung. Ich bin relativ neu als Bloggerin und muss mich noch zurechtfinden!
Nichts zu danken!
Sehr schön zusammengefasst und das Thema ist so enorm wichtig! Ich hoffe, dass es sich zukünftig noch viel mehr Blogger/Influencer zu Herzen nehmen. Gerade auf Instagram herrscht ja ein Durcheinander… Habe auch ein Video dazu gedreht und vielleicht magst Du es Dir ja anschauen. ;-)
Liebste Grüße
Sara | missesviolet
Du sagst es! :) Schau ich mir gerne an!!
Danke Dir für den hervorragenden und übersichtlichen Artikel. – Ich finde die Entwicklungen sehr schwierig… Eine transparente Kennzeichnung war mir immer wichtig… aber es wird verwirrend und statt transparent auch schwer für Leser/innen zu erkennen, ob Werbung jetzt finanziell unterstützt meint oder nicht… Im schlimmsten Fall wirken plötzlich alle unsere Aussagen wie „gekauft“, was mir enorm leid täte. Wer diese Entwicklung nicht mitbekommt, sieht nur das WERBUNG vor nahezu jedem Beitrag. Ich bin selbst bei selbstgekauften, von denen ich begeistert bin unsicher, wie ich vorgehen soll… WERBUNG wäre dann wohl die rechtlich richtige VAriante, fühlt sich innerlich aber unheimlich falsch an…
ganz liebe Grüße!
Mit diesem Gefühl bist du nicht alleine. Ich bin gespannt auf weitere Entwicklungen!
[…] Marke zeigt, gilt das als Werbung – immerhin macht man bewusst/unbewusst Werbung für diese. Verena von Who is Mocca? hat darüber übrigens einen sehr ausführlichen Beitrag […]
[…] ihnen gehen Unternehmen Kooperationen ein, die später gemäß Influencer Marketing best Practice als Werbung gekennzeichnet werden. Doch handelt es sich dabei überhaupt um Werbung im herkömmlichen […]
Danke dir für diese Zusammenfassung, wird jetzt meine persönliche Checkliste ;)
xx grace von http://www.my-dailycouture.com/
Super!! :)
Hallo liebe Verena,
das ist ein toller Artikel und hilft mir ein bisschen weiter!
Ich selbst bin Strick-Bloggerin (in Teilzeit) und stehe nun auch häufig vor der Frage, wie ich es richtig kennzeichne, wenn ich Wolle kostenlos zur Verfügung gestellt bekomme, daraus eine Strickjacke entwerfe und diese Anleitung auf meinem Blog veröffentliche. Ich finde das Thema echt schwierig und alles mit dem Holzhammer unter WERBUNG zu verpacken auch nicht gerade transparent für den Leser.
Ich werde es wohl in Zukunft mit Produktplatzierung kennzeichnen und im Text dazu einen Hinweis, dass ich die Wolle kostenlos von XY bekommen habe.
Dennoch stelle ich mir die Frage, wie ist das, wenn ich meine Jacke bspw. bei Instagram poste. Ich habe sie ja selbst designt, aber viele Strickerinnen fragen dann nach dem Material! Die Wolle steht somit nicht im Vordergrund, aber ich muss es wahrscheinlich trotzdem kennzeichnen, oder?
Schwierig, schwierig …
Liebe Grüße, Tanja
Genau, einfach am Anfang des Artikels kennzeichnen!
Hallo,
mit großem Interesse habe ich mich heute Abend, etwas auf Deinem Blog umgeschaut. Die Beiträge, die ich bisher gelesen habe, waren sehr interessant. Ich habe zwar schon seit 5 Jahren einen Bücher-Blog, war aber leider, aus gesundheitlichen Gründen, fast zwei Jahre nicht mehr ständig am bloggen. Jetzt möchte ich wieder richtig durchstarten und da hat mich dieses Thema Werbung sehr interessiert. Wenn ich ein Buch von einem Verlag oder dem Autor gestellt bekomme, muss ich dann vor der Rezension auch „Werbung“ schreiben? Ich werde dafür nicht bezahlt, erhalte aber das Buch als Printausgabe oder E-Book.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele liebe Grüße
Renate 😀
Hey Renate.
Genau, du bekommst es zur Verfügung gestellt und das musst du als Werbung, Anzeige oder Produktplatzierung kennzeichnen! :)
LG Verena
Danke für den tollen und hilfreichen Post! Das Thema beschäftigt momentan ja viele und man weiß irgendwie auch nicht so ganz, wie man nun damit umgehen soll.
Ich find die ganze Sache in der Regel übertrieben. Wenn ich mir selber was kaufe und darüber positiv berichte, warum sollte ich das als Werbung kennzeichnen?! Wenn ich einen Banner auf meinem Blog veröffentliche, warum sollte ich da Werbung drüber schreiben, es sieht doch jeder dass es ein Banner ist?! Grad in Deutschland machen sich die Leute wegen dieser Geschichte ja nun wieder ordentlich ins Hemd. Viele ausländische, internationale Blogger interessiert diese Geschichte wenig. Dort sehe ich selten gekennzeichnete Werbung. Dafür kennzeichnen alle möglichen deutschen Mini-Instagramer artig ihre selbstbezahlten Sachen mit „unbezahlte Werbung“ „Werbung, da Markenname“. Letztendlich haben sich das doch nur irgendwelche geldgeilen Anwälte oder Rechtsexperten einfallen lassen.
Ich danke dir auf jeden Fall für deine wirklich hilfreichen Tipps, denn natürlich müssen wir jetzt alle aufpassen :) :(
Liebe Grüße
Janina ❤
http://www.janinaloves.com/
FASHION BLOG AUS HANNOVER
Hey Janina.
Naja man muss sich nicht ins Hemd machen, man muss nur das kennzeichnen wo auch Werbung dahinter steckt. :)
Du darfst bei einer Kennzeichnung auch nicht von dir selbst ausgehen, sondern musst vor allem auch an jene denken, die damit nichts am Hut haben. Viele wissen vielleicht nicht, dass der Banner auf den sie klicken einen Affiliate-Link enthält.
Vorsicht ist besser als Nachsicht und da kennzeichne ich doch lieber einmal zu viel als zu wenig! :)
Liebe Grüße,
Verena
Hallo liebe Verena,
vielen Dank für diesen tollen Artikel. Bringt die Sache wirklich auf den Punkt und klärt die wichtigsten Fragen rund um Werbung, Advertorials. Besonders die Sache mit den ungefragt zugeschickten Samples sehe ich als sehr wichtig!
Liebe Grüße Micha
_______________________
http://www.kitchen-news.at
Danke dir Micha!!
Danke für die gute und übersichtliche Zusammenfassung! Komplizierte Sache , super das du ein bisschen Licht ins Dunkel bringst.
LG aus Norwegen
Ina
http://www.mitkindimrucksack.de
Gerne! :)
Vielen Dank für all die tollen Tipps – endlich mal ein unkomplizierter Überblick zu diesem verwirrenden Thema! :) Liebe Grüße von Janina
Vielen lieben Dank für den sehr ausführlichen und informativen Post!
Damit ist vieles viel verständlicher 😊
LG,
Shirisu
Super, das freut mich!!
Klingt irgendwie so, als ob Produkttester-Blogs eine Dauerwerbesendung sind. Und tatsächlich habe ich schon einen Food-Blog gefunden, der genau damit wirbt. Wäre also auch eventuell ne Idee, einfach ein kleines Banner ganz oben in den Beitrag als Standard hinterlegt? Die Sidebar wird ja auf dem Handy oft nicht angezeigt, also ist das eher schlecht.
Wir regulieren uns hier in Deutschland wirklich noch tot. Und das schlimmste ist, man hält die Menschen für zu blöd zum atmen. Gerade wenn jemand etwas selber kauft sollte die Werbekennzeichnung komplett entdallen müssen. Müssen wir am Ende sonst auf jeder Familienfeier eine Werbekennzeichnung mitbringen, wenn jemand fragt, wie das Hotel so war oder wie zufrieden wir mit dem neuen Handy sind…?
Da hast du vollkommen recht! Mit einem kleinen Banner am Anfang des Artikels macht man schon mal nichts falsch. Ich selbst habe das über Labels gelöst, die werden auch am Handy immer angezeigt. Aber wie du sagst: Ein oft nicht ganz logisches Thema!!
Hallo und danke für den Blog. Ich finde das Thema Werbung sehr interessant. Mein Mann muss auch Firmenwerbungen machen und da gibt es auch ganz viele verschiedene Möglichkeiten.
Huhu,
ein wichtiges Thema was mich auch immer wieder interessiert, denn es ist manchmal nicht so einfach alles richtig zu Kennzeichnen und umzusetzen, daher finde ich den Beitrag wirklich gut gelungen. Schön einfach geschrieben und trotzdem super verständlich. Klasse!
Lg
Steffi
Hi… ich habe eine doofe Frage, da ich mich gerade mit dem Thema beschäftige:
Wenn ich bei insta oder fb im Post über neue Rezepte mit einem Link zu meinem EIGENqEN Blog poste…. ist dies kennzeichnungspflichtig?
Ich denke darüber lässt sich ebenfalls streiten! Enthält der Blogbeitrag Werbung oder Produktempfehlungen, dann würde ich persönlich schon kennzeichnen!
Hallo Verena, du als Bloggerin und Gründerin von Mocca kennst dich bestens mit der richtigen Kennzeichnung bezüglich der Werbung für Blogger aus und das merkt man in deinem Artikel. Du erklärst gut und übersichtlich, wie ein Blogger die Werbung am besten kennzeichnen muss und worauf dieser achten muss. Vielen Dank dafür!
Danke dir für dein Feedback! Ich versuche einfach so gut wie möglich alles richtig zu machen!
Liebe Verena,
Wie alle deine Artikel war auch dieser wieder sehr hilfreich!
Kurze Frage zu deinem Design: die kleinen Infoboxen zu Beginn deiner Beiträge mit denen du Affiliate-Links bzw. Produktempfehlungen usw. kennzeichnest, sind die Teil deines Themes, selbst programmiert, oder gibt es dafür ein Plugin?
Finde es toll, dass du damit alles notwendige kennzeichnest, es aber trotzdem dezent aussieht und den Fokus nicht von dem eigentlichen Artikel nimmt.
LG Fabian
Hey Fabian! Danke dir! Mein Design habe ich komplett von einem Programmierer machen lassen, dieser hat mir auch diese Labels gestaltet!
Eventuell gibt es aber auch Plugins dafür, das weiß ich leider nicht!
Tja, schade in welche Richtung sich das zu Zeit bewegt. Das Ziel ist ja angeblich, die “Verbraucher” zu schützen, doch damit zerstört man mehr als es bringt. Letztendlich hat keiner was davon. Aber das ist den Herren in der EU egal… bald ist auch Youtube im Eimer. Guter Artikel:)
Es bleibt auf jeden Fall spannend! :)
Klasse Beitrag. Ich betreibe selbst seit kurzem einen Blog und nehme viele Anregungen mit. danke Dir und beste Grüße
Gerne!
Sehr interessanter Artikel. Ganz herzlichen Dank dafür.
Mit der Werbekennzeichnung muss ich mich künftig auch gründlicher auseinandersetzen, da ich auch im Affiliate-Marketing Geld verdiene. Auch wenn´s ganz schön lästig ist und schnell vergessen wird.
Viele Grüße aus Berlin
Roswitha
Vielen Dank für deinen Blog! Auf TikTok sehe ich auch sehr oft Werbungen, die in keinster Weise gekennzeichnet wurden. In den Kommentaren machen wir die User darauf aufmerksam, aber es wird nicht angenommen. Vielleicht kann man irgendwie diesen Blog mal in die Kommentare kriegen. Das ist echt ein sehr wichtiges Thema. Kenne ein paar Leute, die schon Abmahnungen bekommen haben …